Nachdem mittlerweile seit Wochen über die Rechtmäßigkeit der Beschneidung aus Religiösen Gründen bei Jungen gestritten wird muss ich auch mal meine Meinung los werden.
Gestern hat der deutsche Ethikrat sich zu der Beschneidung in beschämender Weise geäußert.
Eine Beschneidung von Jungen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen. Ich verstehe ehrlich gesagt noch nicht mal über was hier überhaupt gestritten werden muss.
Religionsfreiheit oder auch die Freiheit sich ohne religiös, traumatisierende Verstümmelung entwickeln zu dürfen sollte ein wirklich hohes Gut sein. Dem ist aber offenbar nicht so.
Im Namen irgendwelcher Religionen dürfen Kinder verstümmelt werden. Ein „klaps“ auf den Hintern ist zu Recht verboten aber das Abschneiden von Körperteilen ist erlaubt? In welch einem gottverdammt bigotten Dreckssystem lebe ich hier überhaupt?
Nehmen wir ein anderes Beispiel:
Eine „böse Satanisten Sekte“ erhebt den Anspruch immer zu Vollmond ein Kind einer Vergewaltigung durch das „Kirchenoberhaupt“ auszusetzen um es danach zu töten. Wo liegt der Unterschied? Ein bisschen Verstümmelung spielen ist in Ordnung weil es von den „Guten“ kommt aber „die Extremform der „Bösen“ ist nicht in Ordnung?
Wo wird die Grenze gezogen?
Ich bin erschüttert über diese tiefe Menschenverachtung gegenüber hilflosen Kindern und das mitten in einem „Rechtsstaat“.
Meine Forderung:
- Absolutes Verbot jeglicher Verstümmelung aus religiösen / weltanschaulichen Gründen bei Kindern.
- 2 Jahre auf Bewährung für beide Eltern die sich eines Missbrauchs durch Verstümmelung schuldig gemacht haben (wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Elternteil versucht hat die Beschneidung zu verhindern)
- Teilentzug des Sorgerechts für beide Eltern.
- Im Wiederholungsfall:
2 Jahre pro Kind ohne Bewährung und sofortiger Entzug des Sorgerechts - Eine Beschneidung sollte von Kinderärzten angezeigt werden MÜSSEN. Bei wiederholten Verstößen sollte die Zulassung entzogen werden)
- Ärzte die eine Beschneidung ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen haben sollten sofort die Zulassung entzogen bekommen.
- Beschneider ohne medizinische Ausbildung sollten sofort und ohne Bewärungsmöglichkeit in Haft kommen.
- Diese Maßnahmen sollten auch dann greifen, wenn die Beschneidung im Ausland durchgeführt wurde.
Noch zur Aufklärung:
Diese Forderung ist weder antisemitisch noch antimuslimisch! Der Schutz von Kindern steht in jedem Fall vor den Forderungen einer Glaubensgemeinschaft. Wenn dem nicht mehr so ist könnten wir z.B. auch die Glaubensgemeinschaft der „pädophilen Pfaffen“ rechtlich legitimieren.
Kein Fußbreit dem Kindesmissbrauch!
Unfassbar für mich ist die Tatsache, dass die ganzen Menschenrecht Organisationen nichts ausrichten können. Jedes Land und jede Religionsgemeinschaft sollte eine Präambel einführen, aus denen klar hervor geht, dass Verstümmelung und Folter am Menschen seelisch und körperlich nicht geduldet werden. Ich gehe noch einen Schritt weiter und fordere die internationalen Gerichtshöfe auf, sich nachhaltig mit diesem Thema auseinander zu setzen. Ausgestattet mit der entsprechenden Durchsetzungskraft (hier hapert es, warum nur?) bedeutet es für mich, dass alle legislativen, judikativen, exekutiven Vollstreckungsmassnahmen hier ausgeübt werden. Jede Staats- und Religionsgemeinschaft, die es zu läßt, dass so etwas heute noch passiert und dies nicht als Straf verfolgend erklärt, dies auch so umsetzt (es zur Anzeige bringt und verurteilt) hat jede Akzeptanz verloren und wird weltweit verboten.
Man muss ja gar nicht so weit gehen mit dem „Babyopfer“.
Man stelle sich einfach nur mal vor, ein Jugendlicher solle bei seiner Firmung durch den Bischof dessen schlaffen Penis küssen. Mit Vorhaut, natürlich.
😉
Was heißt hier Religionsfreiheit? Wessen Freiheit, die der Eltern oder die der Kinder? Wenn nun das Kind, sobald es religionsmündig ist, nicht mehr der muslimischen oder jüdischen Glaubensgemeinschaft angehören möchte? Wird dann die Vorhaut wieder angenäht? Durch den nichtärztlichen Beschneider? Aber halt – die muslimische Religionsgemeinschaft kann man ja nicht so einfach verlassen. Das wird leicht lebensgefährlich. Hat einer der vorschnellen Juristen, die den Eingriff jetzt durch ein neues Gesetz „heilen“ wollen, einmal etwas tiefer nachgedacht? Der Ritus beruht ja auf einer jahrtausendealten Textstelle. Ich kenne aber noch viele andere Textstellen, die etwas ganz anderes besagen. Was ist mit Mädchen? Dürfen die dann auch beschnitten werden (auch dafür gibt es Anweisungen). Und was ist mit Hexenprozessen? Die waren ja auch einmal legitim. Fragen über Fragen, die nur durch eine Maßregel zu beantworten und zu lösen sind: Hände weg vom Säuglingspenis, wenn es keine medizinische Indikation dafür gibt! Alles andere ist weltanschauliches Herumgeeiere. Oder Beschneidung erst dann, wenn der Betreffende in der Lage ist, selbst verbindlich einzuwilligen. Abraham wird sicher ein Auge zudrücken…