Vor kurzem hat der Hund eines Freundes eine kleine, süße Babykatzte so schwer verletzt, dass sie nicht mehr zu retten war. Auf der einen Seite war es traurig, auf der anderen Seite hat es mich zum Nachdenken gebracht.
Es ging so schnell, dass keiner der von uns anwesenden den Biss verhindern konnte. Die Katze war schwer verletzt und es war offensichtlich nur noch ein starkes Leiden. Mein Freund hat die Katze daraufhin von Ihren Leiden befreit. (Respekt! Ich weiß nicht ob ich das geschafft hätte) Bei der Situation war auch seine 8jährige Tochter anwesend, die natürlich gleich in Tränen ausgebrochen ist.
Die anwesenden 6 Erwachsenen waren sich alle einig, dass die Erlösung das einzig richtige war. Bei dieser Gelegenheit dachte ich sofort an die dauerhafte Euthanasie Debatte. Wäre die Katze ein Mensch gewesen, wäre ihm das Recht auf einen humaneren Tod nicht gewährt gewesen. Klar, man darf nicht leichtfertig jemanden „hinrichten“, weil man gerade mal der Meinung ist, dass das Leben nicht mehr lebenswert ist! Wenn ich die erlebte Situation aber auf einen Menschen projiziere, wäre das zu erlebende Leid unerträglich.
Bei einem vollkommenen Sterbehilfeverbot ist ein humaner Grenzwert eindeutig unterschritten, wo aber liegt das richtige Maß der Zulässigkeit? Ich weiß es nicht.
Ca eine halbe Stunde nach dem Vorkommnis hat eine andere Katze eine quitschende Maus getötet und die Tochter meines Freundes hat nur fröhlich erklärt, dass die Katze eine Maus tötet.
Auch hierbei haben sich Relationen gezeigt, die für mich darauf schließen lassen, dass der Tod eine so emotionale Angelegenheit ist, dass ein Betroffener nicht in der Lage ist sich ein wertfreies, egoismusfreies Urteil zu bilden