Nach wie vor ist es in Deutschland gängige Praxis Trennungskinder zu erst mal der Mutter zuzusprechen. Die Gründe hierfür sind größtenteils historischer Natur. Es war früher einfach ganz normal, dass Kinder von den Müttern erzogen wurden, weil die Väter auf der Jagd, im Krieg oder bei der Arbeit waren.
Glücklicher Weise leben wir heute unter anderen Bedingungen! Die Einsicht, dass sich mit diesen anderen Lebensbedingungen auch die Situation für die Eltern und Kinder geändert haben könnte ist aber immer noch nicht voll akzeptiert und schon gar nicht umgesetzt.
Gleichstellung:
Mit Alice Schwarzer kam die breitflächige Emanzipation der Frau. Das war zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Aber laufen funktioniert nicht, wenn das linke Bein einen Schritt nach dem anderen machen soll, ohne das rechte Bein nachzuziehen. Ich meine, dass die Emanzipation der Männer in diesem Zeitalter viel zu kurz gekommen ist. Das merkt man sowohl beim Umgang mit Kindern als auch in der Arbeitswelt als auch in vielen anderen Bereichen. Die Gleichstellung muss einfach in beide Richtungen vorwärts gebracht werden. Ich wollte mir wegen der Erziehung meiner Kinder einen Halbtagsjob suchen. Leider habe ich keinen gefunden, die Begründung war hierbei meistens, dass die Halbtagsjobs an Mütter vergeben werden, weil die sich um die Kinder kümmern müssen. Auch meine Qualifikationen und das Argument, dass ich den Job ebenfalls wegen den Kindern bräuchte hat hierbei nichts verändert.
Sorgerecht:
[Es ist in Deutschland nach wie vor so, dass unverheiratete Väter nur dann das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Hierfür gibt es allerdings kein einziges Argument, welches diese Praxis rechtfertigt.
Diese Praxis stellt eine Diskriminierung Nichtverheirateter Väter dar. Zumal die Väter von sich aus nichts tun können um das Sorgerecht zu erhalten. Sowohl die Heirat als auch das Sorgerecht alleine ist von der Entscheidung der Mutter abhängig.] –> Text stimmt nicht mehr
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland Ende 2009 aufgefordert hat, diese Menschenrechtsverletzende Rechtspraxis zu ändern wurde am 04.08.2010 vom Bundesverfassungsgericht endlich eingelenkt und das Urteil übergangsweise umgesetzt. Mit anderen Worten: Väter können das gemeindame Sorgerecht jetzt auch ohne Einverständis der Mutter erhalten! Ob die rückliegenden Menschenrechtsverletzungen per neuer Sorgerechtsentscheidungen bei Gericht sich ändern wird momentan intensiv diskutiert und bedarf einer Zeit der Beobachtung um es real beurteilen zu können. Einen Tag nach der Rechtsprechung des BvG havbe ich das Sorgerecht für meine Tochter beantragt. Über die Entscheidung werde ich natürlich berichten
Nachtrag:
Das Gemeinsame Sorgerecht wurde mir nicht zugestanden, weil die Eltern nicht fähig sind miteinander zu reden. Es ist hierbei auch nicht von Interesse, dass ich vielfache Gesprächsangebote über das Jugendamt gemacht habe, die von der Mutter abgelehnt wurden.
Forderung Sorgerecht –> teilwese umgesetzt!:
[Eigentlich müsste es so sein, dass Väter prinzipiell das gemeinsame Sorgerecht erhalten es aber in schwerwiegenden Fällen aberkannt bekommen können (Wie es momentan auch bei den Mütter ist)] –> Text stimmt nicht mehr
Auch wenn das BvG Urteil als richtungsweisend zu sehen ist, bedeutet dies noch nicht dass es auch in dieser Form umgesetzt wird. Selbst wenn sich eine faire Normalität bei der Sorgerechtszuteilung ergeben sollte ist dies aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Momentan sieht es immer noch so aus, dass Väter mit Sorgerecht nur in dem Umfang ihr Sorgerecht ausüben können, wie es die Mutter zulässt. Klar manche Entscheidungen müssen theoretisch gemeinsam getroffen werden, dummerweise gibt es keine negativen Konsequenzen für die Mütter,wenn sie sich nicht an diese Regeln halten.
Zum Beispiel kann die Muter das Kind trotzdem über lange Distanzen verschleppen, Umgang beukotieren, In Fragen – Schule, Religion, Krankheit – nichts mit dem Vater absprechen. Aus diesem Grund ist das Sorgerecht bisher ein rein theoretisches Recht, das soviel Wert hat wie ein Stück Toilettenpapier. Wenn jemand meint, dass ich übertreibe: Ich habe es selbst erfahren.
Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wo und bei wem ein Kinde seinen festen Wohnsitz hat. Prinzipiell wird es aber in Deutschland fast immer der Mutter zugesprochen, selbst dann, wenn dies mit einem Umzug über hunderte von Kilometern verbunden ist. Das ist im Regelfall nicht nur eine Verletzung der Väterrechte sondern auch eine extreme Kindeswohlgefährdung, weil solche Umzüge fast immer eine Entfremdung zur Folge haben. Wenn die Väter dann Ihre Kinder alle zwei Wochen abholen dürfen, müssen sie teilweise tausende Kilometer am Wochenende zurücklegen um dies zu ermöglichen und die Kosten dafür tragen nicht die Verantwortlichen Elternteile, die den Weg verursacht haben, sondern die, die Ihre Kinder nicht verlieren wollen.
Wenn eine Mutter Ihr Kind von Freiburg nach Basel entführt, dann wir die Mutter mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ein Umzug nach Hamburg bleibt nicht nur straffrei sondern wird zum Teil auch noch mit öffentlichem Geld finanziert. Das ist ein Menschenrechtsverbrechen an Kindern und deren Väter!
Forderung Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Prinzipiell sollte der Wunsch des Kindes über den ständigen Aufenthaltsort entscheiden. Es ist mir klar, dass dies nicht mit einer Entscheidung des Kindes für und somit auch gegen einen Elternteil erfolgen darf. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sollte immer bei dem Elternteil liegen, der den kleineren Ortswechsel vollzieht, damit das soziale Umfeld der Kinder so wenig wie möglich verändert wird. Wenn beide Elternteile eine andere Lösung für besser halten, sollte dies möglich sein.
Wenn diese Forderung nicht erfüllt wird, sollte die Hol- und Bringpflicht für die Wochenendbesuche inklusive aller damit verbundenen Kosten zu lasten des Elternteils gehen, der den Wohnort gewechselt hat.
Und noch was liebe Jugendämter, Richter und sonstige Entscheider. Wir reden vom Kindeswohl, also sollten wir dies nicht nur theoretisch sondern auch praktisch dem Mutterwohl voranstellen!