4 Responses

  1. Thomas Erdi
    Thomas Erdi 22. April 2014 at 14:05 |

    Unfassbar für mich ist die Tatsache, dass die ganzen Menschenrecht Organisationen nichts ausrichten können. Jedes Land und jede Religionsgemeinschaft sollte eine Präambel einführen, aus denen klar hervor geht, dass Verstümmelung und Folter am Menschen seelisch und körperlich nicht geduldet werden. Ich gehe noch einen Schritt weiter und fordere die internationalen Gerichtshöfe auf, sich nachhaltig mit diesem Thema auseinander zu setzen. Ausgestattet mit der entsprechenden Durchsetzungskraft (hier hapert es, warum nur?) bedeutet es für mich, dass alle legislativen, judikativen, exekutiven Vollstreckungsmassnahmen hier ausgeübt werden. Jede Staats- und Religionsgemeinschaft, die es zu läßt, dass so etwas heute noch passiert und dies nicht als Straf verfolgend erklärt, dies auch so umsetzt (es zur Anzeige bringt und verurteilt) hat jede Akzeptanz verloren und wird weltweit verboten.

  2. NetReaper
    NetReaper 24. August 2012 at 10:26 |

    Man muss ja gar nicht so weit gehen mit dem „Babyopfer“.
    Man stelle sich einfach nur mal vor, ein Jugendlicher solle bei seiner Firmung durch den Bischof dessen schlaffen Penis küssen. Mit Vorhaut, natürlich.

    😉

    1. Burberry
      Burberry 15. Oktober 2012 at 15:58 |

      Was heißt hier Religionsfreiheit? Wessen Freiheit, die der Eltern oder die der Kinder? Wenn nun das Kind, sobald es religionsmündig ist, nicht mehr der muslimischen oder jüdischen Glaubensgemeinschaft angehören möchte? Wird dann die Vorhaut wieder angenäht? Durch den nichtärztlichen Beschneider? Aber halt – die muslimische Religionsgemeinschaft kann man ja nicht so einfach verlassen. Das wird leicht lebensgefährlich. Hat einer der vorschnellen Juristen, die den Eingriff jetzt durch ein neues Gesetz „heilen“ wollen, einmal etwas tiefer nachgedacht? Der Ritus beruht ja auf einer jahrtausendealten Textstelle. Ich kenne aber noch viele andere Textstellen, die etwas ganz anderes besagen. Was ist mit Mädchen? Dürfen die dann auch beschnitten werden (auch dafür gibt es Anweisungen). Und was ist mit Hexenprozessen? Die waren ja auch einmal legitim. Fragen über Fragen, die nur durch eine Maßregel zu beantworten und zu lösen sind: Hände weg vom Säuglingspenis, wenn es keine medizinische Indikation dafür gibt! Alles andere ist weltanschauliches Herumgeeiere. Oder Beschneidung erst dann, wenn der Betreffende in der Lage ist, selbst verbindlich einzuwilligen. Abraham wird sicher ein Auge zudrücken…

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