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Kirchliche Organisationen nicht Grundgesetz Konform.

Published by sebirockt on 2. April 2011

Ich habe von dem seltsamen Kult noch nie etwas gehalten...Ein Großteil der kirchlichen Einrichtungen müsste schon längst verboten sein, weil Verstöße gegen das Grundgesetz an der Tagesordnung sind.  Besonders erwähnenswert finde ich hierbei Artikel 3 GG in dem eine Benachteiligung auf Grund des Glaubens verboten ist. Die folgende Stellenanzeige die ich von jesus.de am 02.04.2011 geguttet habe ist exemplarisch für nahezu alle kirchlichen Arbeitsstellen.

Job Angebot als Schuldirektor Grundgesetzwidrig auf Jesus.de

Job Angebot auf jesus.de

Mal davon abgesehen, dass in diesem speziellen Fall Kinder von Menschen erzogen werden sollen, die das Grundgesetz mit Füßen treten hat diese systematische Diskriminierungspraxis Auswirkungen auf komplette Berufsgruppen.

Bei einer kurzen unvollständigen Auswertung des KiTa Servers des Landes Rheinland-Pfalz (http://kita.bildung-rp.de) lag der Anteil der kirchlichen Kindergärten bei ca 60%. Momentan haben die christlichen Kirchen in Deutschland einen Anteil von ca. 63%. Atheisten und Andersgläubige haben einen Anteil von ca. 37%, wobei Atheisten den größten Anteil der Gruppierung darstellen.

Wenn wir voraussetzen, dass sogenannte kirchliche Einrichtungen nur Angestellte der eigenen Glaubensrichtung einstellen, ist im Gegenzug zu erkennen, dass ca. 37% der Erzieher(innen) eine deutlich schlechtere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Wenn städtische Einrichtungen ausschließlich nichtchristliche Arbeitnehmer(innen) einstellen würden, dann wäre dies zwar rechnerisch halbwegs ausgeglichen, das kann aber natürlich nicht praktiziert werden, weil nur die kirchlichen Einrichtungen das Grundgesetz missachten dürfen. Bei einem so gewaltigen Anteil kann auch nicht von bedauerlichen Ausnahmen geredet werden.

Das interessante dabei ist, dass die Kirchen die Möglichkeit zur Rechtsbeugung mit kleinen Zuwendungen an die Kindergärten, die im Schnitt ca. 10% der tatsächlichen Kosten ausmachen kaufen. Als Begründung wird hierbei das Kirchenrecht angeführt, welches auch viele andere Möglichkeiten enthält wie deutsche Gesetzte ausgehebelt werden können. Wenn also das Kirchenrecht über dem deutschen Recht steht, muss man Deutschland dann schon als „Gottesstaat“ bezeichnen?

Dieser Unrechtszustand wird momentan von den meisten Parteien mitgetragen. Interessant dabei ist, dass die gleichen Parteien sich zu Recht gegen die Scharia als Staatsleitlinie richten.

Was soll man von dieser politischen Doppelmoral halten?

Deshalb empfehle ich bei der nächsten Wahl die Piratenpartei!

Kirchenaustritt jetzt!

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Posted in Götter, Glaube, Religionen??? Tagged Arbeitsrecht, Artikel 3, Atheismus, Diskriminierung, Grundgesetz, Religion, Religionsfreiheit
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